Veranstaltungen können ausschließlich von Organisationen vorgenommen werden, die sich bereits registriert haben und von der Gemeinde Nersingen, nach einer Überprüfung der Daten, freigeschaltet wurden.
Für die Anmeldung sind folgende Angaben zwingend erfoderlich:
- Name der Organisation
- Daten des verantwortlichen Kontakts (Vorname, Nachname, Straße, Hnr., PLZ, Ort, Telefon, E-Mailadresse)
Erst nach der Prüfung und Freischaltung der Organisation, können für diese Veranstaltungen in das Verzeichnis eingetragen werden. Auch die einzelnen Veranstaltungen werden zunächst von der Gemeindeverwaltung gesichtet und freigegeben.
Dabei behält sich die Gemeinde vor, Veranstaltungen aus dem Verzeichnis zu löschen, sollten diese Verstöße in Bezug auf das Urheberrechtsgesetz, Jugendschutzgesetz, Rassismus, Diskriminierung oder weitere hier nicht dezidiert aufgeführte Begrifflichkeiten enthalten. Auch der Zweck und Inhalte der Veranstaltungen, soweit im Voraus ersichtlich, werden nach diesen Gesichtspunkten geprüft.
Bei wiederholt auftretenden Vorkommissen, die den oben genannten Kriterien entsprechen, kann die betroffene Organisation von der Gemeinde umgehend gesperrt werden. Veranstaltungen, die bereits vorher im Kalender eingetragen und freigeben wurden, werden damit ebenfalls sofort und umfänglich entfernt.